In einem der letzten Nachtdienste wurde mal wieder bewiesen, dass gerade im Rettungsdienst der Teufel im Detail steckt und nicht jeder Notfall sofort zu erkennen ist.
Irgendwann weit nach Mitternacht wurden wir als RTW zu einer “allgem. Hilfeleistung” alarmiert. Von der schon etwas älteren Ehefrau erfuhren wir dann an der Haustür, dass wir “nur ihren Mann ins Bett heben sollen”, weil sie das alleine nicht mehr schaffen würde. Er wäre heute Nacht wohl aus dem Bett gefallen.
Also hoben wir mit vereinter Menpower den alten Mann wieder in sein Bett.
Im Prinzip war der Einsatz für uns nun beendet und wir hätten uns verabschieden können…und ich denke, der ein oder andere Pflasterkleber hätte dies tatsächlich auch gemacht. Ich schrieb aber “hätte”, weil und beiden der Mann irgendwie nicht so geheuer erschien. Irgendwie war er so weit weit abwesend und auch trotz “Z.n. Apoplex” nicht wirklich ansatzweise mobil.
Also entschlossen wir uns mal ein wenig Monitorring zu machen und dem auf den Grund zu gehen. Die Schlaganfalldiagnostik war negativ, das Pulsoxy zeigte auch keine Auffälligkeiten an und ein Trauma lag weitergehend auch nicht vor.
Aber voila’: Das BZ-Gerät zeigte gerade mal einen Wert von 20 mg/dl an. Normalerweise müsste dieser durchaus bei 80 mg/dl sein, so war unser Patient deutlich unterzuckert.
Also das übliche Prozedere: Notarzt nachfordern, Zugang anlegen, Glucose verabreichen, zusehen wie der Patient wieder klarer und mobiler wurde und ab ins Krankenhaus zur weiteren Abklärung.
So wurde aber wieder einmal schön dargestellt, dass im Rettungsdienst nicht immer jede Diagnose sofort zu erkennen ist und der Teufel abundzu im Detail steckt.


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Was ich mich frage, wieso muss ich mir wegen ner Hypoglykämie ein NEF nach holen!? Klar ist, das ist ne ärztliche Maßnahme, aber lassen wir mal die Kirche im Dorf. Aber so kann man sich seine NEF Standorte auch sichern!
Hallo,
Ich denke nicht, dass wir uns so unsere NEF Standorte sichern, geschweige denn, dass sie überhaupt bestätigt werden müssen. Unsere 9 NEF im Kreis sind duchaus gut ausgelastet und für die Hilfsfristen auch notwendig.
Aber BTT: Bei einer Hypoglykämie verabreicht man idR Glucose, dies teilweise auch i.V. Wenn man dem Patienten so Zucker verabreichen kann (Schokoriegel, Jubin, etc), dann holen wir kein NEF nach. Ist der Patient aber bewusstseingetrübt und kann nicht manuell Zucker aufnehmen, bestellen wir ein NEF nach. Alleine schon wegen des Zugangs und der Glucose-Verabreichung. Natürlich brauchen wir uns nichts vormachen: In der Wartezeit auf das Eintreffen des NA wird normalerweise der Zugang schon gelegt, dies geschieht aber im Rahmen der Notkompetenz. Und was schreibt diese u.a. vor?!? Richtig; Das ein Arzt auf dem Weg ist!
Davon ab, sollte man sich so oder so eher bedingt auf Not- oder Regelkompetenzen verlassen, solande diese nicht gesetzlich verankert sind. Denn das Schreiben der BÄK ist lediglich eine Empfehlung, hat keinerlei gesetzlichen Charakter. Ähnlich sieht es mit der Regelkompetenz aus.
Am Ende, wenn etwas schief geht, ist man selbst immer der Dumme.
P.S.: Bei uns ist auch ein Apoplex eine NA-Indikation…
Gruss
RDBlog
bewusstlosigkeit plus invasive maßnahme plus medikamentengabe muss dem notarzt vorbehalten sein – schonmal gesehen was für nekrosen ne g40 machen kann?
bei deutscher rechtslage deshalb immer NA…
Klar sind die NEF gut ausgelastet, wenn man sich zu jedem Pups einen Arzt holen muss beziehungsweise einer von der Leitstelle mitgeschickt wird. Nicht falsch verstehen, das geht nicht gegen dich beziehungsweise deine Kollegen – ich habe diverse Jahre in der Nachbarstadt mit dem erfolgreichen Fußballverein gearbeitet, wo genau so verfahren wird. Weil es von der Leitung so gewollt ist und man es anders gar nicht kennt. Mittlerweile arbeite ich in einem Bereich, wo bei der Verdachtsdiagnose Hypoglykämie von der Leitstelle im Regelfall primär gar kein NEF mehr alarmiert wird. Selbes beim Apoplex und bei diversen anderen Krankheits- bzw. Verletzungsbildern. Und was soll ich sagen, die Patienten leider nicht darunter. Bei enstpechend ausgebildetem und motiviertem Personal können diese “Standard-Einsätze” problemlos lege artis durch das Rettungsdienstpersonal versorgt werden. Und bei potenziell zeitkritischen Notfällen wie dem Apoplex im Zeitfenster profitieren die Patienten durch die wegfallende Wartezeit auf das NEF. Diese Vorgehensweise ist durch den hiesigen ärztlichen Leiter ewünscht und es funktioniert.
Du meinst die Stadt, wo der RTW keine Medikamente dabei hat und nur Guedel als “Tuben”?! Da ist der Fussballverein aber nicht so erfolgreich
Naja, wenn du dem Patienten z.Bsp. Mit Jubin Zucker zuführen kannst, ist das ok ohne NEF. Aber wenn du i.v. Glucose geben musst, dann ist man mit nem NA auf der sicheren Seite…weil wir halt in Deutschland sind und alles andere, was ohne NA ist, da nur ein wackeliges Konstrukt ist. Auch ein Apoplex ist eine NA-Indikation. Hier sehe ich aber keine grosse Wartezeit, wenn der RTW mitdenkt und zum Bsp. dem NEF entgegenfährt, mit Patient an Bord…
Aber das Thema scheint Ansichtssache zu sein und genug Diskussionsstoff zu beinhalten.
Nein nein, ich meine die Stadt mit dem erfolgreichen Verein. Nicht Herne-West. Und dass ein “unkomplizierter” Apoplex, also ohne Bewusstseinseintrübung, eine Notarzt-Indikation ist sieht nicht mal mehr die Deutsche Gesellschaft für Neurologie in ihren Leitlinien so.
Bezüglich wackeligem Konstruk – jein. Rechtliche Probleme könnten, bei korrekter Versorgung gemäß der aktuellen Standards natürlich, nur dann auftreten, wenn das Heilpraktikergesetz auf Rettungsassistenten anwendbar wäre. Ob das der Fall ist, darüber ist sich die Fachwelt noch nicht ganz einig. Es gibt Kurzgutachten und ein aktuelles Gerichtsurteil (allerdings eines Arbeitsgerichtes), die das verneinen. Die Begründung finde ich schlüssig. Falls Interesse besteht gibt es hier weiterführenden Lesestoff: http://www.rechtsanwalt-keipke.de/download/Arztvorbehalt.pdf
http://www.rettungszentrum-sued.de/informationen/bvrd_notkompetenz.pdf
http://www.dbrd.de/content/cms/upload/Dokumente/Urteil_Mayen.pdf
Gut gemerkt! Manchmal ist das Hufgetrappel halt doch ein Zebra.
Du hast vollkommen Recht, natürlich ist das bei uns auch alles eine NA Indikation. Und natürlich ist Notkompetenz meist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt worden ist. Aber noch mal, wieso muss ich mir wegen sowas ein NEF nach bestellen!? Der Doc gibt ein bisschen “Zucker” und wenn die Patienten wach sind, begleitet er meistens nicht mal. Beim Apoplex genau das gleiche Bild. Ist der Druck über 220, dann gibts ein bisschen was zum Blutdruck senken und das wars. Alles andere finde ich, ist von einem guten RA auch ohne Doc händelbar.
Morgen.
Wenn die Frage in die Richtung geht, ob wir das auch alleine hätten schaffen können, dann muss ich ganz klar ja sagen! Einen Zugang legen und Glucose verabreichen traue ich uns durchaus zu. Aber dann kommt es wieder ins Spiel, das wir es nicht dürfen. Und in Deutschland ist es leider bei der Bürokratie so, dass zwischen Können und Dürfen noch ein Unterschied besteht…nicht alles, was man kann, darf man auch..^^
Wenn die Frage mehr die Tendenz meint, die generelle NA-indikation in D mal zu überdenken und sich über Kompetenzen (im gesetzlichen Rahmen) für RettAss, dann stimme ich dir voll und ganz zu.
Wer sagt denn, dass ihr das nicht dürft, euer ÄRLD, oder wer!? Müsst ihr euch auch ein NEF rufen, wenn ihr einen Zugang legt!? Wenn ich mir dazu keinen Notarzt dazuhole, dann ist das meine Verantwortung, und mit der lebe ich und ein Teil meiner Kollegen sehr gut.
Ich gebe dir auch Recht, an den Kompetenzen und Indikationen muss sich was ändern. Ich denke da wird auch in Zukunft so kommen, denn wir haben einfach nicht mehr die Notärzte, um uns diesen Luxus zu erlauben.
Richtig, es ist Anweisung des ÄLRD.
Einen Zugang legen ist hier so Grauzone, in Real wird dabei nur selten das NEF nachgeholt…wenn es nur um den Zugang geht. Wenn es aber um den Zugang geht, um dann präklinisch z.B. Medikamente zu geben, muss das NEF her.
Ist de facto “Luxus”, der vom ÄLRD so gewollt ist..
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Euer ÄRLD traut euch aber wenig bis gar nichts zu, Schade!! Hier in meiner fast unmittelbaren Nähe gibt der RA schon BTM´s.
Warum habt Ihr den armen Mann ins Krankenhaus geschleift? Okay, war eine rhetorische Frage… Ihr könnt und dürft nicht anders…. seufz…
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Als RA würde ich mir neben der Versorgung des Patienten vor allem auch an meine rechtliche Position gedanken machen. Klar man hat gelernt einen Zugang zulegen, zu Intubieren, den Defi kann man auch bedienen. Aber darf ich das alles ? Geht es gut, wird keiner was sagen. Geht es schief, möchte ich nicht in eurer Haut stecken.
Die Notfallkompetenz ist im Ernstfall nichts Wert.
Ich schalte dich jetzt mal frei, aber WP erkennt dich aus irgendeinem Grund als Spam…^^